Sektion Aikido im JVB



Sektionsordnung der Sektion Aikido im JVB

(Stand 02.09.2007)

§ 1 Name

Die Sektion trägt den Namen ‚Sektion Aikido im JVB’.

§ 2 Zweck

Zweck der Sektion Aikido im JVB ist die Interessen der Aikido betreibenden Vereine im JVB zu vertreten.

§ 3 Aufgaben

Zu den Aufgaben der Sektion Aikido im JVB gehören insbesondere:

(1) Aikido in Deutschland bekannt und populär zu machen

(2) Aikido in Theorie und Praxis zu pflegen und weiterzuentwickeln

(3) Aktive, Trainer und Übungsleiter zu schulen und anzuleiten

(4) Der Sportbetrieb, insbesondere die Bundesverbandszugehörigkeit, Lehrgangswesen, Übungsleiterausbildung, sowie das Prüfungs- und Graduierungswesen wird in den in der Sektion Aikido im JVB vertretenen Vereinen abgewickelt.

(5) Die Sektion Aikido regelt alle Angelegenheiten, die nicht ausschließlich durch die Satzung des JVB geregelt sind, mit der größtmöglichen Selbständigkeit.

§ 4 Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder sind die Aikido betreibenden Vereine im JVB.

§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

(1) Der JVB entscheidet über Aufnahmeanträge.

(2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Auflösung durch oder Ausschluss aus dem JVB.

§ 6 Organe

Die Organe der Sektion Aikido sind

(1) die Mitgliederversammlung

(2) der Sektionsleiter

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die MV ist das oberste Beschlussorgan der Sektion Aikido, soweit nicht die Satzung des JVB anderen Organen bestimmte Aufgaben übertragen hat.

(2) Eine ordentliche MV findet einmal jährlich bis zum 31. März statt.

(3) Zu den Aufgaben der MV gehören insbesondere:

- Entgegennahme des Jahresberichts des Sektionsleiters, die Entlastung des Sektionsleiters

- Wahl und Abberufung des Sektionsleiters

- Erlass von Ordnungen, soweit dies nicht aus der Satzung des JVB anderen Organen zugewiesen wurde

(4) Die MV setzt sich aus dem Sektionsleiter und den Vertretern der Mitgliedsvereine zusammen; diese Vertreter müssen im Vorstand des jeweiligen Vereins oder außerordentliche Vertreter mit Beglaubigung des Vorstandes sein.

(5) Das Stimmrecht bildet sich wie folgt:

Die Mitglieder haben jeweils eine Stimme bis 25 Aktive und pro weitere angefangene

25 Aktive eine weitere Stimme (Aktive laut aktueller Stärkemeldung an den JVB).

Der Sektionsleiter hat - außer bei Wahlen - zwei Stimmen.

Die Stimmen sind nicht übertragbar.

§ 8 Verfahrensvorschriften für die MV

(1) Die MV wird vom Sektionsleiter mit einer Frist von mindestens sechs Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen; die Frist beginnt mit dem Tag der Postaufgabe.

(2) Die MV wird vom Sektionsleiter geleitet. Ist der Sektionsleiter nicht anwesend,

bestimmt die MV den Leiter.

(3) Es wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll enthält alle wesentlichen Daten, Namen, Beschlüsse und Ereignisse der MV.

(4) Die Art der Abstimmung bestimmt der Leiter. Es wird schriftlich abgestimmt bzw. gewählt, wenn ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt.

(5) Eine ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist grundsätzlich beschlussfähig.

(6) Beschlüsse der MV werden mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen gefasst - Enthaltungen werden nicht gezählt.

(7) Hat bei Wahlen kein Kandidat im ersten Wahlgang die nötige Mehrheit erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(9) Der Sektionsleiter kann jederzeit eine außerordentliche MV mit einer Frist von 2 Wochen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn es 1/3 der Mitglieder verlangt, unter Angabe des Zwecks und der Gründe. Die obigen Verfahrensvorschriften gelten entsprechend.

(10) Während der Mitgliederversammlungen darf nicht geraucht werden.

§ 9 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Sektionsleiter

(2) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Sektion Aikido zuständig, soweit die Satzung des JVB sie nicht einem anderen Organ zugewiesen hat.

(3) Der Vorstand wird für die Dauer von vier (4) Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§ 10 Gültigkeit

Die Sektionsordnung der Sektion Aikido im JVB wurde am 02.09.2007 in Berlin verabschiedet und tritt ab sofort in Kraft.

Mitglieder der Sektion Aikido und ihre Stimmenanteile laut § 7

(Stand 1.1.2007)

JVB Nr. Verein 1. Vorsitzender Mitglieder Stimmen
55000 Arashi Dieter Gottschalk - 0
55373 1. Friedrichshainer BC`90 Hannow 13 1
55381 Ki- ind Aikido Dojo Berlin Britta Dunkel 45 2
55687 SSC Südwest Claudia Jänicke 158 7
55819 Tendoryu Aikido Berlin e.V. Dr. Peter Nawrot 44 2
55820 Tan Den Aikido Dojo Bernd Stankoweit 39 2
55824 Turngemeinde in Berlin 1848 Rogausch 9 1
55849 VfB Friedrichshain 1911 Heiko Astalosch 141 6
EBJC Claudia Jänicke - 0


Letze Änderung: 29.11.2007